Arbeitgeber, die Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) an ihre ehemaligen Beschäftigten abführen, werden als Zahlstellen bezeichnet. Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.
Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.
Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat. Sollten Sie über keine geeignete Software verfügen, können Sie das SV-Meldeportal nutzen. Das SV-Meldeportal ist unter der nachfolgenden Adresse zu finden. Die Nutzung des SV-Meldeportals für die Beantragung einer Zahlstellennummer ist kostenfrei.