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Elektronischer Datenaustausch in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Fragen und Antworten zum Datenaustausch

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig an den GKV-Spitzenverband gestellte Fragen.

Fragen und Antworten zum Institutionskennzeichen

Ein Verzeichnis aller Institutionskennzeichen kann von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK) in St. Augustin entgeltlich bezogen werden.

Die Adresse lautet:

ARGE·IK
im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-1800
Fax: 02241 231-1334

  • www.arge-ik.de
  • info@arge-ik.de

Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen für die maschinelle Erledigung des Abrechungsverfahrens und den Zahlungsverkehr. Die Vergabe und Verwendung des IK ist im Februar 1979 von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung vereinbart worden. Hierbei sind der bundeseinheitliche Aufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt worden. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch § 293 SGB V aufgenommen.

Unter folgendem Link finden Sie die benötigten Informationen für den Antrag eines Institutionskennzeichens.

Für die Vergabe neuer Institutionskennzeichen im Krankenkassenbereich ist der GKV-Spitzenverband zuständig. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an folgende E-Mail-Adresse:

ik@gkv-spitzenverband.de

Fragen und Antworten zum Datenaustausch mit Arbeitgebern

Sie finden Unterstützung bei der Suche nach einem Zertifikat im Bereich Arbeitgeber unter folgendem Link.

Eine Betriebsnummer erhalten Sie beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit unter folgenden Kontaktdaten:

Für Arbeitgeber und somit für Anliegen im Kontext der BBNR-Vergabe lautet die

gebührenfreie Hotline

Telefonnummer:
0800 4 5555 20

Postanschrift:
Betriebsnummern-Service
66088 Saarbrücken

Besucheranschrift
Eschberger Weg 68
D - 66121 Saarbrücken

E-Mail:
betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Ausfüllhilfen dienen ausschließlich der maschinellen Übermittlung von manuell erfassten Meldungen und Beitragsnachweisen. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Ausfüllhilfe werden in einem durch die gesetzliche Krankenversicherung erstellten Pflichtenheft festgelegt.

Eine mögliche Ausfüllhilfe ist z.B. das SV-Meldeportal:

Die ITSG GmbH hat eine Hotline eingerichtet, die ausschließlich für den technischen SV-Meldeportal-Support zur Verfügung steht. Arbeitgeber mit technischen Problemen (Installation, Konfiguration, Verbindungsfehler) und Ansprechpartner bei den Krankenkassen, die mit technischen Problemen eines Arbeitgebers konfrontiert werden, setzen sich bitte mit der SV-Meldeportal-Hotline der ITSG in Verbindung.

Telefonnummer:
06104 94736 - 402

Montag bis Donnerstag:
08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 - 14:00 Uhr

E-Mail:
kontakt@itsg.de

Fachliche Unterstützung

Nach Abschluss der Registrierung und der Anmeldung als Benutzer werden Ihnen in der Anwendung an diversen Stellen die fachlichen Ansprechpartner der Krankenkassen und übrigen Sozialversicherungsträger genannt. Diese Ansprechpartner helfen Ihnen fallbezogen bei inhaltlichen Fragen zum Ausfüllen der Formulare gerne weiter.

Ein Benutzerhandbuch, sowie ein kurzes Einführungsvideo und eine digiatale Broschüre finden Sie direkt in der Anwendung.

Auf der Internetseite der Minijobzentrale finden Sie alle Informationen rum um den Bereich Minijob im gewerblichen Bereich und Privathaushalten.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Service-Line der Minijobzentrale unter der

Telefonnummer:
0355 290 2707 99

zu stellen.

Auf der Internetseite www.gkv-ag.de finden Sie eine Auflistung von Software-Erstellern. Durch die gezielte Eingabe der Suchkriterien (hier Module) sind Sie in der Lage, sich einen für sie geeigneten Software-Ersteller auszuwählen.

Das folgende Dokument enthält häufig gestellte Fragen zum Zahlstellen-Meldeverfahren.

Fragen und Antworten zum Datenaustausch mit Leistungserbringern

Sie finden Unterstützung bei der Suche nach einem Zertifikat im Bereich Leistungserbringer unter folgendem Link.

Für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen ist es erforderlich, dass Sie sich mit den Krankenkassen in Verbindung setzen, mit denen Sie Verträge abgeschlossen haben.

Sie finden Unterstützung bei der Suche nach Software-Erstellern im Bereich Sonstige Leistungserbringer unter folgendem Link.

Über folgenden Link finden Sie die Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV über die Vergabe von SAPV-Betriebsstättennummern.

Hier finden Sie alle Fragen rund um den Datenaustausch Pflege.

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung

Unter folgendem Link finden Sie den Fragen- und Antwortenkatalog zur UV-Jahresmeldung auf Grundlage des „5. SGB IV-Änderungsgesetzes" gemäß § 28a Abs. 2a SGB IV, in dem das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener unfallversicherungsrelevanter Daten zum Zwecke der Betriebsprüfung angepasst wurde.

Fragen und Antworten zur Vorgangs-ID

Unter folgendem Link finden Sie den Fragen- und Antwortenkatalog zur Vorgangs-ID auf Grundlage des 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 SGB IV, in dem Fragen- und Antworten zur Umsetzung der Vorgangs-ID in den Abrechnungsprogrammen der Arbeitgeber, sowie in den Programmen der gesetzlichen Krankenkassen im Arbeitgeber-Meldeverfahren, beantwortet werden.

Kontakt

Team Datenaustausch

Fax 030 206288 88
E-Mail senden

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