Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit Bescheid vom 09. April 2025 die Eignung des „Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer“ (B3S-GKV/PV) in der Version 1.4 festgestellt. Der vorliegende B3S-GKV/PV ist damit zur Gewährleistung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 1, 1a BSIG geeignet und kann von Betreibern kritischer Infrastrukturen des Sektors Finanz- und Versicherungswesen in der Branche der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angewendet werden.
Die Veröffentlichung des Dokuments erfolgt gemäß Absprache im Branchenarbeitskreis Gesetzliche Krankenversicherungen (BAK GKV) des UP KRITIS durch den GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
Auf Seite 28 im Kapitel 4.8 liegt ein Verweisfehler vor. Es sollen besonders zu berücksichtigende Maßnahmen mit Verweis auf die Orientierungshilfe des BSI (Kapitel 5.2.2) aufgezählt werden. In der Aufzählung werden aber Anforderungen der Annex A der ISO 27001 genannt. An dieser Stelle sollte eine Aufzählung der Maßnahmen A 8.1 Zugangskontrolle, A 8.2 Notstromversorgung (USV) sowie A 8.3 Netzersatzanlage der Orientierungshilfe stehen.