Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für den elektronischen Datenaustausch bei Anträgen auf Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen zwischen Arbeitgebern und der BA die nachfolgenden „Grundsätze KEA“ (KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) aufgestellt.