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Das Bild zeigt von links einen Apotheker im Kundengespräch, ein Baby bei der Vorsorgeuntersuchung, zwei ambulante Ärzte und zwei Ärzte bei einer Operation
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Richtlinien nach § 302 Abs. 2 SGB V und (§ 301 a SGB V)

Sie finden hier die Richtlinien  der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“ sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (§ 301 a SGB V)

 

 

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Aktualisiert: 5/9/2011
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Titel: Leistungserbringer Sonstige Leistungserbringer - Richtlinie zum Datenaustausch
Original-URL: http://www.gkv-datenaustausch.de/Leistungserbringer_Sole_Richtlinie.gkvnet
Letze Änderung: Monday, May 09, 2011