Datenaustausch Direktabrechner nach § 295 1b SGB V
in Verbindung mit den §§ 73b, 73c und 140a SGB V
Technische Anlage für die Integrierte Versorgung
Hier finden Sie die Technische Anlage für die Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche Versorgung (§§ 73b, 73c SGB V) sowie Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V).
Die Richtlinien für den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b für die Verträge nach § 140a Abs.1 finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.