Datenaustausch Direktabrechner nach § 295 1b SGB V
in Verbindung mit den §§ 117 - 119 SGB V
Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen und Sozialpädiatrische Zentren
Hier finden Sie die Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V
über Form und Inhalt der Abrechnungunterlagen für die Einrichtungen nach den §§ 117 - 119 SGB V