Datenaustausch  Direktabrechner nach § 295 1b SGB V

in Verbindung mit den §§ 117 - 119 SGB V

Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen und Sozialpädiatrische Zentren

Hier finden Sie die Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V
über Form und Inhalt der Abrechnungunterlagen für die Einrichtungen nach den §§ 117 - 119 SGB V

Vereinbarung zum § 120 Abs. 3 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungunterlagen für die Einrichtungen nach den §§ 117 - 119 SGB V vom 1/1/0001

Thema:
2010_04_15_Unterschriftenverfahren_Abschluss_120_Abs_3 (2.85 MB)
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