Datenaustausch  Direktabrechner nach § 295 1b SGB V

in Verbindung mit den §§ 73b, 73c und 140a SGB V 

Technische Anlage für die Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche / Integrierte Versorgung

 

Hier finden Sie die Technischen Anlagen für die Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche Versorgung (§§ 73b, 73c SGB V) sowie Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V).

Technische Anlage 3.0 vom 09.09.2011 vom 1/1/0001

Thema: Technische Anlage über den Datenaustausch nach §295 Abs. 1b SGB V - Regelungen zu §§ 73b, 73c und 140a, letzte Änderung: 09.09.2011, gültig ab 01.01.2012
20110909_Technische_Anlage_295_1b_SGB_V__Regelungen_zu_73b_und_c_und_140a_V30 (302.77 kB)

Technische Anlage 2.0 vom 4/11/2011

Thema: Technische Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach §295 Abs. 1b SGB V - Regelungen zu §§ 73b, 73c, letzte Änderung: 11.04.2011, gültig ab Datenlieferung: Quartal 1/2011
20110411_TA_295_1b_73b_c (324.39 kB)

Technische Anlage 1.0 (nur für bestehende Verfahren) vom 9/30/2009

Thema: zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach §295 Ab. 1b SGB V, - Regelungen zu §§ 73b, 73c -, Letzte Änderung: 30.09.2009, Gültig ab Datenlieferung: Quartal 3/2009 (01.07.2009)

HINWEIS:

Diese Technische Anlage 1.0 kann für bestehende Verfahren innerhalb einer Übergangsfrist noch bis Ende 2011 verwendet werden. Für neue Verfahren ist die Technische Anlage 3.0 zu verwenden.
20090930_TA_295_1b_73b_c (160.8 kB)
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