Datenaustausch Direktabrechner nach § 295 1b SGB V
in Verbindung mit den §§ 73b, 73c und 140a SGB V Technische Anlage für die Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche / Integrierte Versorgung
Hier finden Sie die Technischen Anlagen für die Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche Versorgung (§§ 73b, 73c SGB V) sowie Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V).
Technische Anlage 2.0 vom 4/11/2011
Thema:
Technische Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach §295 Abs. 1b SGB V - Regelungen zu §§ 73b, 73c, letzte Änderung: 11.04.2011, gültig ab Datenlieferung: Quartal 1/2011
20110411_TA_295_1b_73b_c (324.39 kB)
Technische Anlage 1.0 (nur für bestehende Verfahren) vom 9/30/2009
Thema:
zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über den Datenaustausch nach §295 Ab. 1b SGB V, - Regelungen zu §§ 73b, 73c -,
Letzte Änderung: 30.09.2009, Gültig ab Datenlieferung: Quartal 3/2009 (01.07.2009)
HINWEIS:
Diese Technische Anlage 1.0 kann für bestehende Verfahren innerhalb einer Übergangsfrist noch bis Ende 2011 verwendet werden. Für neue Verfahren ist die Technische Anlage 3.0 zu verwenden.
20090930_TA_295_1b_73b_c (160.8 kB)