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Das Bild zeigt von links einen Apotheker im Kundengespräch, ein Baby bei der Vorsorgeuntersuchung, zwei ambulante Ärzte und zwei Ärzte bei einer Operation
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Einvernehmliche Festlegung

In der einvernehmlichen Festlegung finden Sie die Regelungen zur bundesweiten Vereinheitlichung des Abrechnungsverfahrens und zur Umsetzung des Datenträgeraustauschs nach § 105 SGB XI im Einvernehmen mit den Verbänden der Leistungserbringer.

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Aktualisiert: 5/9/2011
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Titel: Einvernehmliche Festlegung
Original-URL: http://www.gkv-datenaustausch.de/Einvernehmliche_Festlegung.gkvnet
Letze Änderung: Monday, May 09, 2011