Datenaustausch der Direktabrechner nach § 295 1b SGB V
Der Datenaustausch für Direktabrechner gliedert sich in folgende Bereiche:
- Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche Versorgung (§§ 73b, 73c SGB V)
- Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institustambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren
(§§ 117 - 119 SGB V) - Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V).
Auf den folgenden Seiten finden Sie sowohl die Richtlinien als auch die Technischen Anlagen zu den oben genannten Themenbereichen.