Datenaustausch der Direktabrechner nach § 295 1b SGB V

Der Datenaustausch für Direktabrechner gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Hausarztzentrierte / Besondere ambulante ärztliche Versorgung (§§ 73b, 73c SGB V)
  • Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institustambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren
    (§§ 117 - 119 SGB V)
  • Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V).

Auf den folgenden Seiten finden Sie sowohl die Richtlinien als auch die Technischen Anlagen zu den oben genannten Themenbereichen.

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