Technische Anlage 3 vom 10/9/2009
TA3_023_20091013 (574.45 kB)
Anhang:
Hinweis:
Die Vertragspartner der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V weisen darauf hin, dass der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer nach § 130a Abs. 1 SGB V durch das GKV-Änderungsgesetz für die Zeit vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013 auf 16 % erhöht wurde (§ 130a Abs.1a SGB V). Entsprechend ist auch der erhöhte Abschlag in den Datensätzen der Technischen Anlage 3 der o.a. Vereinbarung in den betroffenen Segmenten unter dem Schlüssel R004 auszuweisen.