Aktuelle technische Anlagen - Apotheken
Die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt 3 Apotheken hat in Zusammenarbeit mit den Apotheken grundsätzliche Festlegungen zur Abwicklung des Datenaustauschs und zur Anforderung der Zusammenführungsinformation zwischen der GKV und den Apotheken (Arzneimittelabrechnungen) erarbeitet.
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Abschläge nach § 130a SGB V (Herstellerabschläge) vom 6/20/2007
Übermittlungshinweise für die Bereitstellung von Korrekturen zu den Abschlägen nach § 130a SGB V (Herstellerabschläge)
auf Grundlage der Technischen Anlage 3 zur Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 300 SGB V (Stand: 21.06.2006, Version 019) ff. ;
anwenden ab: Abrechnungsmonat April 2006
Abschlaege130a_Uebermittlungshinweise_070620 (34.5 kB)
Hinweis zur Übermittlung bei Retaxationen durch die Krankenkasse vom 8/24/2009
Dieses Dokument beschreibt den technischen Standard zu Datenlieferungen, die Korrekturen zu den Daten beinhalten, die im Rahmen des Datenaustausches nach § 300 SGB V geliefert wurden.
Uebermittlungshinweise_Retaxationen_080917 (134.93 kB)
Technische Anlage 1, Version 20 vom 22.02.2011 vom 1/1/0001
Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V, anzuwenden ab Abrechnungsmonat April 2011.
TA1_020_20110222 (80.53 kB)
Technische Anlage 1, Version 21 vom 02.02.2012 vom 1/1/0001
Technische Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V, anzuwenden ab Abrechnungsmonat August 2012
TA1_021_20120202 (96.47 kB)
Technische Anlage 2 vom 6/16/2010
Technische Anlage 2 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V - Version 003;
anwenden ab: Abrechnungsmonat September 2010
TA2_003_20100616 (34.79 kB)
Technische Anlage 2, Version 4 vom 03.02.2012 vom 1/1/0001
Technische Anlage 2 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V, anzuwenden ab Abrechnungsmonat März 2012
TA2_004_20120203 (149.47 kB)
Technische Anlage 3, Version 25 vom 18.04.2011 vom 1/1/0001
Technische Anlage 3 zur Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 300 SGB V, anzuwenden ab Abrechnungsmonat 04/2011.
TA3_025_20110418 (682.03 kB)
Anlage(n):
Hinweis:
Die Vertragspartner der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V weisen darauf hin, dass der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer nach § 130a Abs. 1 SGB V durch das GKV-Änderungsgesetz für die Zeit vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013 auf 16 % erhöht wurde (§ 130a Abs.1a SGB V). Entsprechend ist auch der erhöhte Abschlag in den Datensätzen der Technischen Anlage 3 der o.a. Vereinbarung in den betroffenen Segmenten unter dem Schlüssel R004 auszuweisen.
Technische Anlage 3, Version 27 vom 07.03.2012 vom 1/1/0001
Technische Anlage 3 zur Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 300 SGB V, anzuwenden ab Abrechnungsmonat August 2012
TA3_027_20120307 (708.69 kB)
Anlage(n):
Technische Anlage 4, Version 6 vom 9/27/2004
Technische Anlage 4 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten gemäß § 300 SGB V, Version 006;
anwenden ab: Abrechnungsmonat Januar 2005
Ta4_06 (97.38 kB)